Amtsdruckschriften


Amtsdruckschriften bilden einen wesentlichen Bestandteil der staatlichen Überlieferung. Als Amtsdruckschriften sind im Staatsarchiv Uri definiert: alle wiederkehrend erscheinenden gedruckten Publikationen von Behörden, Verwaltungen, Institutionen, Stiftungen etc., bei denen der Kanton institutionell, finanziell oder auf der Grundlage von Konkordaten und Verwaltungsvereinbarungen alleiniger Herausgeber oder mitbeteiligt ist. 


Im Grossteil dieser gedruckten Publikationen wird Rechenschaft über Tätigkeiten abgelegt. Andere wiederum bilden die Grundlage für die Behörden- und Verwaltungstätigkeit. Als Einzelstücke herausgegebene amtlichen Drucksachen werden zusammen mit den übrigen Akten des entsprechenden Geschäftsvorganges archiviert, sind also nicht Teil des Bestandes "Amtsdruckschriften".


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