Private Bestände


Privatarchive sind Archivbestände aus privater Herkunft (Privatpersonen, Vereine, Parteien, Verbände usw.). Sie bilden eine willkommene Ergänzung zu den staatlichen Unterlagen, da sie Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der Kultur abbilden, die von der staatlichen Tätigkeit nicht erfasst werden. Andererseits kann es für private Archivträger nützlich sein, das eigene Archiv professionell betreut und öffentlich zugänglich zu wissen.

Im Kanton Uri sind die privaten historischen Bestände von besonders grosser Bedeutung, da sie die staatliche Überlieferung mit wichtigen Unterlagen ergänzen. In einem Staatswesen, das seit Jahrhunderten auf die ehrenamtliche oder halbamtliche Wahrnehmung öffentlicher Ämter und Funktionen baut, verblieben immer wieder wichtige staatliche Unterlagen in privaten Händen. Im dreimal von Bränden heimgesuchten Archiv von Uri blieben viele wichtige Unterlagen gerade deshalb erhalten, weil sie sich zur Zeit der Brandereignisse noch in privatem Besitz befanden.

Die Verzeichnisse der Privatarchive sind im Archivkatalog des Staatsarchivs Uri zugänglich. Die Unterlagen können nach Voranmeldung im Lesesaal eingesehen werden.

Archivkatalog,  private Bestände 



Übergabe von Privatarchiven an das Staatsarchiv

Wenn Sie für die Nachwelt interessante oder wichtige Unterlagen besitzen und diese an einem sicheren, von Fachleuten betreuten Ort aufbewahrt haben möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Uri. Wir beraten Sie gerne!


Leitfaden für die Übergabe von Privatarchiven an das Staatsarchiv
Privatarchive_20210921.pdf (557.57KB)
Leitfaden für die Übergabe von Privatarchiven an das Staatsarchiv
Privatarchive_20210921.pdf (557.57KB)



Beispiele privater Archive:

  •    Künstlerischer Nachlass Erna Schillig, Altdorf
  •    Familienarchiv Tresch, Stern & Post, Amsteg
  •   Christlichsoziale Partei Uri
  •    Alt-Ständeratspräsident Ludwig Danioth, Altdorf
  •    Schneiderei Nell, Altdorf
  •    Kirchgemeinde Wassen
  •    SAC Sektion Gotthard

Das Staatsarchiv Uri übernimmt private Unterlagen ausschliesslich als Schenkung. Deposita werden keine errichtet, da einerseits für die Bearbeitung und Verpackung der Unterlagen Kosten entstehen und andererseits die privaten Unterlagen im Rahmen der Benutzungsordnung des Staatsarchivs dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben sollen. Die Bedingungen für die Übertragung von Unterlagen an das Staatsarchiv werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.

Vor der Übergabe müssen die Unterlagen in beschriftete oder nummerierte Archivschachteln oder Ringordner verpackt werden. Zum Bestand muss ein mindestens summarisches Verzeichnis vorliegen, das den Inhalt jeder Archivschachtel und jedes Ringordners inkl. dem zeitlichen Umfang der enthaltenen Unterlagen beschreibt. Auch digitale Daten können abgegeben werden.


 
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