Das Urner Stammbuch
        
Häufigste Quellen für die Ahnenforschung (Genealogie) sind die Vorgänger der heutigen Zivilstandsregister: die Pfarrbücher, die Bürgerregister, das Landleutebuch sowie die Stamm- oder Familienbücher.
Die Wurzeln des Urner Stammbuches liegen im Armenrecht. Vollbürger waren im Land Uri nur diejenigen, welche das Urner Landrecht besassen. Die minderberechtigte Bevölkerungsgruppe der Hintersassen standen zum Lande in einer lockeren Form von Staatszugehörigkeit. Die Gemeindearmenpflegen waren gemäss Urner Landbuch (Artikel 107) verpflichtet, den seit mindestens 15 Jahren in der Gemeinde Ansässigen das Armenbürgerrecht zuzugestehen. Hintersassen, welche diese Frist nicht erreichten, sollten der Gemeinde, aus der sie weggezogen waren, "anheimfallen". Ein Landratsbeschluss von 1818 legte fest, dass es jedem freistand, in eine andere Gemeinde zu ziehen und sich dort "haushablich" niederzulassen. Diese Freiheit und die Fürsorgepflicht der Wohngemeinden forderten jedoch nach einer amtlichen Kontrolle. Die Dorfgerichte wurden verpflichtet, von den Einwohnern ein Gemeindebürgerregister zu führen. Diese Gemeindebürgerregister wurden jedoch nicht mit der nötigen Sorgfalt geführt und waren deshalb unzuverlässig. Das feste Gemeindebürgerrecht sollte schliesslich erst im Jahre 1883 eingeführt werden.
Das Urner Landrecht kannte zudem die Verwandtenunterstützungspflicht bis zum fünften Grade vater- und mutterseits (Artikel 101). Diese Pflicht rief nach Familienregistern, aus welchen die Blutsverwandten sicher und mit amtlicher Beweiskraft hervorgingen.
Im Landrat vom 28. Dezember 1831 wurde zwar der Antrag auf Einführung eines kantonalen Stammbuches gestellt, doch es sollte noch viel Wasser die Reuss herunterfliessen, bis das Urner Parlament am 1. April 1844 dieses grosse Vorhaben tatsächlich auch beschloss. Mit der Arbeit wurde der Gesitliche Alois Müller von Altdorf betraut. Nach seinem Tode im Jahre 1853 setzen Pfarrhelfer Ambros Baumann, Josef Epp und schliesslich der Erstfelder Lehrer Dominik Wipfli die Arbeit fort. Bei seinem Tode konnte Letzterer ein in Leder gebundenes Werk in 34 Bänden hinterlassen. Die Forschungsarbeiten erstreckten sich der Quellenlage entsprechend, von 1600 bis 1845 rückwirkend und ab 1846 fortlaufend. Aufgenommen wurden rund 280 Geschlechter. Ungefähr 100 Familien, welche um 1840 bereits erloschen waren, fanden keine Aufnahme.
Das Urner Stammbuch besteht aus 34 Bänden (je 35 x 50 x 5 cm), welche neu in Leder gebunden, im Kulturgüterschutzraum des Staatsarchivs stehen. Den Forscherinnen und Forschern stehen Mikrofilmkopien zur Verfügung. Aus Substanzerhaltungsgründen wurden die 34 Stammbücher auf Mikrofilme kopiert. Den Forscherinnen und Forschern stehen im Lesesaal des Staatsarchivs drei Lesegeräte zur Verfügung.
Kanzleidirektor Friedrich Gisler leistete in der Folge als Stammbuchführer Ergänzungen und Nachträge. Nach der Neuordnung des eidgenössischen Zivilstandswesen (1928) mit der Einführung der Familienregister und schliesslich nach der Demission von Stammbuchführer Friedrich Gisler beschloss der Regierungsrat, das Stammbuch nicht mehr weiterzuführen, sondern durch Heraldiker Albert Huber auf das Jahr 1929 abzuschliessen. Das Stammbuch, welches aus 34 in Leder gebundene Folianten besteht, wurde dem Staatsarchiv in Obhut gegeben. Seither dient es Geschichtswissenschaftern, Heraldikern und Hobbyforschern als wichtige Quelle. Aus Substanzerhaltunggründen wurden die Folien des Stammbuches auf Mikrofilme kopiert. Im Lesesaal des Staatsarchivs stehen den Besucherinnen und Besuchern drei einfach zu bedienende Lesegeräte zur Verfügung.
Das Stammbuch erweist sich als idealer Einstieg für Familienforscher. Voraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Kurrentschrift, ein in Uri festgehaltenes zivilrechtlich relevantes Datum (Geburt, Eheschliessung) der vor 1929 hier niedergelassenen Ahnen sowie eine genügende Portion Geduld und Forschungseifer. Die Kenntnisse der deutschen Kurrentschrift können in einem alljährlichen vom Staatsarchivar durchgeführten Kurs (siehe Kasten!) gewonnen werden.
Im ersten Schritt muss sich der Ahnenforscher einmal im klaren sein, was er erforschen will und was für einen Umfang die Arbeit annehmen wird. In der Genealogie wird zwischen verschiedenen Tafeln unterschieden.
Die Ahnentafeln umfassen alle nachweisbaren Vorfahren (Aszendenten) einer bestimmten Person (Proband). Geht man von den heute lebendenden Generationen aus, dann lassen sich im Stammbuch bis an den Anfang des 17. Jahrhunderts zwischen zehn und rund 15 Generationen zurückverfolgen. Die Mathematik soll den Forscher nun nicht abschrecken, sondern vielmehr das weite Feld der Forschung aufzeigen, in welches man sich begibt: Eltern hat man zwei, Grosseltern vier, Urgrosseltern acht und so weiter. Das ergibt in der 13. Generation ungefähr im Jahre 1600 -- sage und schreibe -- rein rechnerisch 4'056 Urahnen! Möchten Sie diese Urahnen auch noch nebeneinander auflisten, dann brauchen sie eine Fläche, welche gegen die 100 Meter breit sein muss. Ich wage jedoch zu behaupten, dass es keinem Menschen auf Erden gelingen wird, seine 4'056 Urahnen in der 13. Generation auch nachzuweisen. Die Personenkreise waren durch die Sesshaftigkeit nämlich meistens so eng, dass immer wieder in Blutsverwandschaftslinien hineingeheiratet wurde. Mit, aber auch ohne Wissen hatten die Heiratslustigen in einer der 13 Generationen über eine Linie wiederum die gleichen Urahnen. Je früher ein solcher Fall eintritt, desto grösser wird der Quotient, um dessen sich die Zahl der Urahnen dezimiert.
StAURstamm02.jpg (32940 Byte) Ausschnitt aus dem Urner Stammbuch der Familie Josef Gisler und der Katharina Arnold (1. Frau) mit der Familiennummer 63. Die Verweisnummer 19 h gibt die Familiennummer des Vaters von Josef (19) sowie die Kindesfolge (h; achtes Kind) an. Dort sind auch die Eltern von Ehefrau Katharina Arnold aufgeführt. Mit Hilfe dieser Angabe und dem Ehedatum (13. Januar 1681) sind beim Geschlecht Arnold wiederum die Urahnen dieser weiblichen Linie ausfindig zu machen.
Daneben besteht auch das Problem der Überlieferung. Führt eine Linie ausserhalb des Landes Uri oder der Talschaft Ursern, dann lässt sie das Stammbuch Uri abbrechen. Es sind dann -- sofern vorhanden -- andere Quellen zu Hilfe zu nehmen. Auch wenn allein durch diese beiden Faktoren eine stattliche Zahl der theoretischen Urahnen wegfallen, bleibt doch noch ein stolzer Rest, um herauszufinden, wohin die Wurzeln der Abstammung überall hinführen.
Der umgekehrte Weg führt zu den Nachfahren- oder Enkeltafeln. Sie zeigen die unmittelbaren Nachkommen (Deszendenten) eines Probanden auf.
Die beliebteste und häufigste Ahnentafel ist der Stammbaum. Er enthält nur die Nachkommen einer Person, die den gleichen Familiennamen tragen. Ein ausgeschmückter Stammbaum kann ein wunderschönes, heraldisches Werk darstellen. Er zeigt allerdings meistens nur einen Bruchteil der Abstammung, denn all die Linien der Ehefrauen und deren Vorfahren werden nicht aufgezeigt.
Wer die Arbeit überhaupt nicht scheut, kann sich an die Verwandschaft- oder Sippschafttafeln heranwagen. Sie entstehen aus der Vereinigung von Vorfahren- und Nachfahrentafeln und enthalten alle Blutsverwandten einer Person.
Ist das Forschungsziel festgelegt, vertieft man sich ins Stammbuch, beziehungsweise betrachtet die Mikrofilm-Kopien. Das Stammbuch ist alphabetisch nach Familiennamen geordnet. Innerhalb eines Namens folgen die Familien nach der chronologischen Reihenfolge der Eheschliessungen. Massgebend für den Eintrag ist der Familienname des Ehemannes. Nebst der Familiennummer enthält der Eintrag auch den Familiennamen der Ehefrau. Die Kinder sind mit der Angabe des Vornamens, des Geburtsdatums sowie des Ehedatums aufgeführt. Eingetragen sind zudem der Vorname und Name des Ehepartners sowie dessen Eltern. Eine Verweisnummer gibt schliesslich die Familiennummer und Kindesfolge der Familie des Ehemannes an. Die jeweils männliche Linie der Vorfahren lässt sich somit relativ schnell herausfinden. Länger dauert es bei den Linien mütterlicherseits. Mit den oben erwähnten Angaben muss die entsprechende Familiennummer des Vaters der Ehefrau ausfindig gemacht werden. Dann beginnt das ganze Spiel wiederum von vorne.

Liste der Familienwappen im Wappenbuch Emil Huber/Friedrich Gisler

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