Amtsdruckschriften
 
Die zum Hauptfonds gehörenden Amtsdruckschriften bilden einen wesentlichen Bestandteil der staatlichen Überlieferung. Als Amtsdruckschriften sind im StAUR definiert: alle wiederkehrend erscheinenden gedruckten Publikationen von Behörden, Verwaltungen, Institutionen, Stiftungen etc., bei denen der Kanton institutionell, finanziell oder auf der Grundlage von Konkordaten und Verwaltungsvereinbarungen alleiniger Herausgeber oder mitbeteiligt ist. In mehr oder weniger ausführlicher Art wird im Grossteil dieser gedruckt vorliegenden Publikationen Rechenschaft über Tätigkeiten abgelegt. Andere wiederum bilden die Grundlage für die Behörden- und Verwaltungstätigkeit. Die übrigen, in jüngerer Zeit zahlen- und umfangmässig stark ansteigenden, als Einzelstücke herausgegebenen amtlichen Drucksachen, Broschüren etc. werden zusammen mit den übrigen Akten des Geschäftsvorganges archiviert, sind also nicht Bestandteil des Bestandes "Amtsdruckschriften". Gegenwärtig laufen 70 einzelne Amtsdruckschriften-Serien.
Zeitungen
Die ersten Zeitungen im Raum Zentralschweiz, später in Uri waren ganz oder teilweise obrigkeitliche Blätter, z.T. Vorläufer des Amtsblattes. Auch heute enthalten die beiden Urner Zeitungen noch viel behördliche oder offizielle Verlautbarungen. So sind die Zeitungen zwischen den Amtsdruckschriften und der Gattung gedruckter Quellen anzusiedeln. Diese Qualitäten sind auch der Grund, dass in Uri die Urner Zeitungen vom Staatsarchiv betreut werden. Die beiden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts erscheinenden Zeitungen (Urner Wochenblatt und Gotthard-Post/Urner Tagblatt/Urner Zeitung/Neue Urner Zeitung) sind mikroverfilmt und so zugänglich. Die übrigen Zeitungen werden in absehbarer Zeit aus Schutzgründen ebenfalls mikroverfilmt.

Liste Zeitungen


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