| Hauptfonds | ||
| Die
Hauptfonds oder staatlichen Archive im eigentlichen Sinn resultieren aus dem von Behörden
und Verwaltung anfallenden Schriftgut und stellen die aus der Wahrnehmung der staatlichen
Kompetenzen erwachsene und noch erwachsende Überlieferung des Kantons sicher. Sie sind
nach den Perioden der Kantonsgeschichte in drei Archive gegliedert:
Davon ist das Alte Archiv durch frühere Brände und Kriegskatastrophen, insbesondere 1799, grösstenteils zerstört worden und nur in fragmentarischen Resten erhalten geblieben, darunter ein integral erhaltener Bestand von rund 200 Originalurkunden oder Urkundenabschriften zwischen 1196 und 1771. Das Behörden- und Verwaltungsarchiv seit 1803 ist zusätzlich nach den verfassungsmässigen Gewalten (Landrat, Regierungsrat einschliesslich der diesem unterstellten Verwaltung, sowie Gerichte) unterteilt, und die Urkunden, Protokolle und Aktenbestände sind darin geschieden. Die Archivordnung richtet sich nach der Einteilung des umfangreichsten Hauptfonds, des Regierungs- und Verwaltungsarchivs seit 1803. Es ist ein Pertinenzplan, der die Provenienz der Akten sichert. Seine Hauptkategorien geben die Einteilungskriterien auch für die übrigen nach Perioden der Kantonsgeschichte oder Gewalten ausgeschiedenen Hauptfonds ab. Eine Ausnahme bilden die Gerichtsarchive seit 1803, die nach den alten bis 1850 bzw. 1888 bestehenden und seither erneuerten Instanzen gegliedert sind (heute: Land- und Obergericht Uri samt deren Abteilungen und Kommissionen; Kriminalgericht bis 1925; Jugendgericht seit 1980). Das Gerichtsarchiv des Landgerichts Ursern befindet sich im Talarchiv Ursern in Andermatt. Die Zuständigkeit für die Benutzung von Akten zu wissenschaftlichen oder besonderen Zwecken vor Ablauf der vom Staatsarchiv für alle kantonalen Bestände gesetzten Sperrfristen liegt bei derjenigen Direktion, die diese Akten abgeliefert hat. Zu den Hauptfonds gehören auch das Plan- und Kartenarchiv sowie die kantonalen Amtsdruckschriften, die aus formalen Gründen einen Sonderbestand bilden. In das Plan- und Kartenarchiv sind auch die Karten der Eidgenössischen Landestopographie seit Dufour sowie Spezialkarten und wissenschaftliche Kartenwerke integriert, soweit sie das Kantonsgebiet und seine nähere Umgebung abdecken. Den kantonalen Amtsdruckschriften beginnen sich auch die modernen Text-, Bild- und Tonträger anzuschliessen, die aus staatlichen Tätigkeiten erwachsen oder der amtlichen Publikation dienen, aber aus technischen Gründen in den Nebenfonds Film / Ton / Video integriert werden. Für die Einteilung des Regierungs- und Verwaltungsarchivs seit 1803 wird vollumfänglich ein Archivplan angewandt. |
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| Archivplan | ||
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| Titelblatt der Kantonsverfassung | ||
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Titelblatt der Verfassung des Kantons Uri (Ausschnitt), die von der Landsgemeinde am 5. Mai 1850 angenommen wurde (StAUR RR-362). Sie wurde am 6.5.1888 durch eine Neufassung ersetzt. Die letzte Totalrevision wurde vom Urner Volk am 28.10.1984 angenommen. | |
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